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Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kürzlich entschied, dass Hochschulräte in öffentlicher Sitzung zu wählen sind, sind zahreiche Hochschulräte in NRW rechtswidrig im Amt. Da die rot-grüne Landesregierung im Wahlkampf ohenhin die Abschaffung des undemokratischen Gremiums versprach, ist es nun an der Zeit die Abschaffung endlich umzusetzten.
Pressemitteilung vom Prozessbevollmächtigten RA Achelpöhler (PDF)
AStA-Pressemitteilung & Brief an das NRW-Wissenschaftsministerium (PDF)
Das Thema "Hochschulrat" ist seit längerem ein hochschulpolitischer Dauerbrenner. Die Kritik ist groß, die Fronten verhärtet. Seit der konstituierenden Sitzung am 28.05.08 hat auch die Universität Bielefeld als letzte Hochschule in NRW einen Hochschulrat. Doch was ist das überhaupt genau, der Hochschulrat?
Was das Hochschul"freiheits"gesetz (HFG) so mit sich brachte?
Das HFG, welches am 1. Januar 2007 in Kraft trat, sieht als Neuerung den Hochschulrat als höchstes Organ einer Hochschule in NRW vor. Laut § 21 bestehen die Aufgaben des Hochschulrates in der Beratung und der Aufsicht über die Geschäftsführung des Präsidiums (den so schimpft sich laut dem HFG das Rektorat). Konkret führt der Hochschulrat Aufsicht über:
Der Hochschulrat ist dazu verpflichtet, mindestens vier Mal im Jahr zu tagen. Er darf alle Unterlagen der Hochschule zur Einsicht und Prüfung verlangen. Laut Gesetz kann der HSR aus sechs, acht oder zehn Mitgliedern bestehen, die in "verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren" (§21 Abs. 3 HFG).
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder "Externe" sein müssen, also nicht der jeweiligen Hochschule angehören. Aus diesem Personenkreis muss der Hochschulrat die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden wählen.
Besonders heikel: Der Hochschulrat tagt nicht öffentlich wie es beispielsweise der Senat tut, Tagesordnung oder Protokolle müssen nicht veröffentlicht werden. Und wie ihr sicher festgestellt habt: Der Hochschulrat wird nicht wie im Sinne einer Gruppenuniversität mit Mitgliedern aller Statusgruppen besetzt!
...und die Kritik daran.
Und genau dies ist einer der Kritikpunkte, die nicht nur von studentischer Seite geäußert werden. Der Hochschulrat löst den Senat als höchstes Gremium an der Hochschule ab. Dadurch, dass er jedoch nicht paritätisch besetzt ist, wird eine Mitwirkung aller Statutsgruppen (ProfessorInnen, wissenschaftliche Mitarbeiter-Innen, MitabeiterInnen in Technik und Verwaltung, Studierende) nicht sicher gestellt.
Die Tatsache, dass Hochschulräte nicht öffentlich tagen, Tagesordnung und Protokoll grundsätzlich nicht veröffentlicht werden müssen, macht jegliche Form der Kontrolle oder gar Einflussnahme (so sie denn gewollt wäre) nahezu unmöglich.
Hochschulräte sind praktisch nicht demokratisch legitimiert. Ihre Einsetzung muss durch Senat und Ministerium bestätigt werden, eine Abwahl ist jedoch nicht möglich. Das heißt, im schlimmsten Fall muss eine ungeeignete Person fünf Jahre "geduldet" werden, wenn sie nicht bereit ist zurückzutreten. Als prominentes Negativ-Beispiel dient an dieser Stelle immer wieder der Hochschulrat der Universität Paderborn. Dieser wurde bereits 2007 besetzt, unter anderem mit Prof. Dr. Gertrud Höhler. Wie sich später herausstellte, vermietet diese wissentlich Büroräume an die NPD. Doch trotz entsprechender Aufforderung durch die übrigen Hochschulratsmitglieder und der Stellungnahme des Senats, der eine vertrauensvolle Zusammenarbeit als nicht mehr gegeben bezeichnete, weigerte sich Höhler zurückzutreten.
Ganz grundsätzlich lässt sich an der derzeitigen Konzeption der Hochschulräte kritisieren, dass sie zwar eine größere Unabhängigkeit vom Staat bedingt, dafür jedoch der Einfluss von WirtschaftsvertreterInnen zunimmt. Derzeit sind 47 Prozent der Hochschulratsvorsitzenden in NRW WirtschaftsvertreterInnen. Und: Bei Stimmengleichheit, ist die Stimme der bzw. des Vorsitzenden ausschlaggebend.
Und in Bielefeld?
Die Grundordnung regelt, dass der Bielefelder Hochschulrat aus zehn Mitgliedern besteht. Diese sind derzeit: Dr. Annette Fugmann-Heesing, Professorin Dr. Susanne Baer, Dirk U. Hindrichs, Professorin Dr. Gisela Schütz, Professor Dr. Heinz-Elmar Tenorth, Professor Dr. Klaus Cachay, Professor Dr. Martin Carrier, Professorin Dr. Ulrike Davy, Professorin Dr. Katharina Kohse-Höinghaus, Dr. Hans-Georg Stammler.
Das bedeutet, dass auch im Bielefelder Hochschulrat zwei Statusgruppen nicht vertreten sind: Studierenden und die MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung. Im Auswahlgremium, welches die Hochschulratsmitglieder vorschlägt, wurde argumentiert, Studierende könnten nicht in den Hochschulrat gewählt werden. Aufgrund ihres Alters entsprächen sie nicht der gesetzlichen Vorgabe, sich in Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft außerordentlich verdient gemacht zu haben... Der Bielefelder Hochschulrat veröffentlicht das Datum und die Tagesordnung seiner Sitzungen, jedoch ohne weitere Erläuterungen.
Eine Empfehlung des Senats in die Geschäftsordnung aufzunehmen, dass VertreterInnen der Studierendenschaft bei Themen, welche die Studierenden unmittelbar betreffen, zur Beratung hinzuzuziehen, wurde nicht befolgt. Die Vorsitzende Frau Fugmann-Heesing ist der Ansicht, dass die Mitglieder des Hochschulrates keine VertreterInnen von Statusgruppen sind, da der HSR kein Organ im Sinne der Gruppenuniversität ist.
Und nun?
Das Studierendenparlament der Uni Bielefeld hat den AStA im Herbst 2009 beauftragt, eine Klage gegen den Hochschulrat vorzubereiten. Die Klage ist der Hochschule am 18. Februar 2010 durch das Verwaltungsgericht Minden zugestellt worden und das Verfahren damit rechtshängig. Seitdem warten wir auf die Klageerwiderung, die aber von der Universität nicht innerhalb der durch das Gericht erstgesetzten Frist abgegeben wurde. Wenn du mehr über die Klage wissen möchtest oder was beitragen möchtest, schreib doch eine E-Mail an
hopo(at)asta-bielefeld.de.