Barrierefreiheit
Liebe Benutzerin, lieber Benutzer,
leider wird unsere Webseite nicht vollständig den verschiedenen Einschränkungen, die ein Mensch haben kann, gerecht. Wir haben dennoch versucht,
darauf hinzuarbeiten, dass möglichst viele Inhalte der Webseite abrufbar sind. Solltest Du dennoch Probleme haben, bestimmte Inhalte zu erreichen,
kannst Du Dich jederzeit an uns persönlich wenden. Dies geht z.B. in dem du bei uns auf der Galerie (Raum C1-158) vorbeikommst, uns anrufst (0521/106-3423)
oder uns eine E-Mail schreibst (info@asta-bielefeld.de).
Flyer Fachrichtungswechsel
Wer durch einen Fachrichtungswechsel nur noch Anspruch auf ein verzinstes Bankdarlehen hat, und bei dem/der ein Anspruch auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus vorliegt, muss weder das Darlehen nehmen um nachher wieder "normales" BAföG zu erhalten noch hat er/sie nach der Förderung durch Darlehen auch anschließend nur noch Anspruch auf ein Darlehen! Ausführliche Informationen könnt ihr unter folgendem Link herunterladen:
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Notfall-Info
Sollte die BAföG-Beratung einmal ausfallen und ihr habt ein dringendes Problem bezüglich eures Antrags auf Ausbildungsförderung, verliert nicht den Kopf. Vielleicht findet ihr bereits in der Notfall-Info der BAföG-Beratung Hilfe. Die Notfall-Info könnt ihr unter folgendem Link herunterladen:
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BAföG-Reader
Die BAföG-Beratung des AStA der Uni Bielefeld hat wichtige Punkte in einem Reader für euch zusammengefasst. Den Reader könnt ihr in der aktuellen Auflage 08/09 unter dem folgenden Link herunterladen:
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- Die studentische BAföG-Beratung ist keine "neutrale" Instanz, sondern parteiisch im Sinne der BAföG-abhängigen Studierenden.
- Die studentische BAföG-Beratung ist bemüht, allen ratsuchenden Studierenden, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, zur Ausbildungsförderung im größtmöglichen Umfang zu verhelfen.
- Das geschieht zum einen durch Aufklärung und Information über die Rechtslage und -auslegung, sowie über die Arbeitsweise des BAföG-Amtes, zum anderen durch konkrete individuelle Unterstützung bei der jeweiligen Antragstellung und auch durch Information über den gesetzlichen Rahmen.
- Die studentische BAföG-Beratung leistet den ratsuchenden Studierenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten juristische und politische Hilfestellung bei Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt.
- Die studentische BAföG-Beratung ist keine Dienstleistungsstelle für das BAföG-Amt und deshalb keine Stellvertretung für dessen Beratungspflichten.