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undefinedsiehe AStA-Beratungsübersicht

Publikationen

Info-Flyer zur Rückmeldung zum Sommersemester 2011 (undefinedPDF)

 

Studiengebühren(-Befreiung) im Zweitstudium? (undefinedPDF)

 

Erläuterungen zur Gebührensatzung der Uni Bielefeld (undefinedPDF)

 

Flyer zu Fristen WS 07/08 (undefinedPDF)

Die studentische Studiengebührenberatung

Im Dschungel von Regelungen und Ausnahmen, Sonderfällen und Verwaltungsvereinfachungen kann sich natürlich Jede und Jeder einarbeiten und danach zurecht finden. Allerdings braucht es dafür Zeit, Geduld und einen kühlen Kopf. Dies hat mensch allerdings gerade dann nicht, wenn die Abschlussprüfungen anstehen, eine Exmatrikulation angedroht wurde oder gerade eine Krankheit überwunden worden ist.


Für diese Fälle bietet der AStA der Universität eine ausdrücklich studentische und parteiische Studiengebührenberatung an, damit Ratsuchende sich völlig unverbindlich informieren können, um danach mit klaren Vorstellungen gegenüber der Verwaltung in Aktion treten zu können. Dazu gehört es, mit den Ratsuchenden auch nicht direkt nachgefragte Möglichkeiten durchzuspielen, denn aus Erfahrung lässt sich sagen, dass es häufig noch anderweitige Möglichkeiten gibt, eine Befreiung zu erhalten, oder einer Exmatrikulation zu entgehen. Es ist Aufgabe der Beratung, die verschiedenen Mechanismen, nach denen das Studiengebührenmodell funktioniert, offen zu legen und so erst Handlungsmöglichkeiten und -konsequenzen aufzuzeigen.


Zudem kann die studentische Beratung Informationen zu den laufenden Klageverfahren weitergeben, und über verwaltungsrechtliche Hintergründe bezüglich Widerspruchs- und Klageverfahren aufklären.


Aber in erster Linie können hoffentlich alle Fragen beantwortet werden und der eine oder andere Ratschlag mag auch hilfreich sein, um vielleicht doch eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung erfolgreich zu beantragen. Oder diese Information an FreundInnen und Bekannte weiterzugeben, damit diese auf diese Möglichkeit hingewiesen werden können. Denn wir stellen fest, dass immer noch sehr viele Studierende völlig unzureichend über ihre Möglichkeiten und Rechts informiert sind, deshalb empfiehlt sich für, bei Unklarheiten und Fragen in der Beratung vorbei zu schauen. Denn es kommt ständig vor, dass Studierende zwar Recht auf eine Befreiung hatten, aber aufgrund der Unkenntnis keinen Antrag gestellt haben. Und damit ihr Recht verwirkt haben.

 
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