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Der Landtag NRW hat die Abschaffung der Studiengebühren für das Wintersemester 2011/12 beschlossen. Im Folgenden wollen wir euch über die Details des Gesetzes informieren.
Der NRW-Landtag hat am 24. Februar 2011 mit Stimmen von SPD, Grünen und DIE LINKE die Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 beschlossen. Die Erhebung von Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren ist ebenfalls ausgeschlossen. Für das Sommersemester 2011 mussten die Studierenden in Nordrhein-Westfalen aber noch bis zu 500 Euro bezahlen.
Der AStA meint: Das es Studiengebühren überhaupt gegeben hat, hat vielen Studierenden und Studieninteressierten geschadet. Die jetzige Abschaffung nach über einem Jahr Regierungszeit der rot-grünen Koalition kommt viel zu spät, ist aber ein kleiner Schritt in Richtung Chancengleichheit im Bildungswesen und daher natürlichen begrüßenswert.
Die letzte Auszahlung der Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank erfolgte im Sommersemester 2011. Danach fallen keine Studiengebühren mehr an, es braucht also auch niemand mehr ein Darlehen. Der Ablauf der Tilgung (Zurückzahlung) bzw. Kappung (die Schulden aus BaföG und NRW.Bank-Darlehen werden auf max. 10.000 Euro begrenzt) bleibt wie gehabt. Die Karenzzeit beginnt also erst zwei Jahre nach Ende des Studiums. Erst dann könnt Ihr mit der Tilgung beginnen oder eine Kappung für BAföG-Empfänger_innen beantragen. Eine vorzeitige Kappung ist nicht möglich, eine vorzeitige Rückzahlung nur durch Sonderkündigung möglich! Das liegt daran, dass das damalige Ministerium der NRW.Bank vertraglich zugesichert hat, dass sie mit den Zinsgewinnen, die während der normalen Laufzeit und vollen Karenzzeit anfallen, rechnen dürfen.
Der AStA meint: Die Zinsen stellen den letzten Versuch dar, noch ein wenig Geld für den Landeshaushalt zu generieren. Darunter leiden die Studierenden!
Die Kompensationsmittel (Geld, das die Hochschulen quasi als Ausgleich für die jetzt wegfallenden Studiengebühren vom Land erhalten) für die Hochschulen werden auf mindestens 249 Millionen Euro festgesetzt mit der Option auch theoretisch mehr zahlen zu können. Wer wie viel Geld erhält wird vom Ministerium im Rahmen einer noch zu verabschiedenden Rechtsverordnung festgelegt und orientiert sich an der relativen Verteilung der Studierenden in der 1,5fachen Regelstudienzeit. Diese 249 Millionen Euro sollen die Summe aller bisher in einem Semester in NRW erhobenen Studiengebühren darstellen, abzüglich des Geldes für den Ausfallfonds der NRW-Bank. Dadurch, dass Bielefeld bisher "nur" 350 Euro Studiengebühren erhoben hat, wird die Hochschule wahrscheinlich etwas mehr Geld bekommen als vormals durch die Erhebung von Studiengebühren. Zu Recht beklagen sich die Hochschulen aber, dass die Kompensationszahlungen nur unzureichend sind, erwartet man doch durch den doppelten Abiturjahrgang, die letzten geburtenstarken Jahrgänge und den Wegfall der Wehrpflicht steigende Studierendenzahlen für die kommenden Jahre. Für mehr Studierende bekommen die Hochschulen also in etwa soviel Geld wie vorher für weniger Studierende. Die Forderung der Studierenden, die Kompensationszahlungen dynamisch zu gestalten und an der Zahl der eingeschriebenen Studierenden auszurichten, wurde nicht angenommen. Zudem ist zu erwarten, dass wegen dieser Kompensationszahlungen keine zusätzlichen Gelder an die Hochschulen fließen werden, um der chronischen Unterfinanzierung des Bildungssystems entgegenzuwirken. Durch die Berechnung nach Anzahl der Studierenden in 1,5facher Regelstudienzeit wird zudem noch mehr Druck auf die Studierenden aufgebaut, schnell fertig zu werden. Schließlich bekommt die Uni kein zusätzliches Geld mehr für "Langzeitstudierende". Die Kompensationsmittel führen ausdrücklich nicht zu einer Erhöhung der Lehrkapazitäten, sondern sollen nur zur Verbesserung der Lehre durch Verbesserung der Betreuungsrelation eingesetzt werden.
Der AStA meint: Die beschlossenen Kompensationszahlungen werden nicht annähernd ausreichen, um den Bedarf der Hochschulen zu decken. Auch wenn die Universität Bielefeld erst mal mehr Geld als zu Zeiten von Studiengebühren erhält, wird mittelfristig auf Grund der doppelten Abiturjahrgänge und der Abschaffung der Wehrpflicht weniger Geld pro Studierenden zur Verfügung stehen. Überfüllte Seminare und Hörsäle oder lange Wartezeiten bei Prüfungen und Sprechstunden werden also weiterhin der Normalfall sein. Richtig und konsequent wäre die Orientierung der zusätzlichen Zahlungen des Landes an den jeweils tatsächlich eingeschriebenen Studierenden. Mal ganz abgesehen davon, dass die Hochschulen generell mehr Geld brauchen, um in Zukunft angemessene Lehre bieten zu können.
Die Qualitätsverbesserungskommission soll die bisherige Studiengebührenvergabekommission ersetzen und über die Verteilung der Kompensationszahlungen beraten. Die bisherige Kommission bestand zur Hälfte aus Studierenden. Diese hatte bisher nur beratende Funktion, die letzte Entscheidung lag immer in den Dekanaten bzw. dem Rektorat. Dies führte in der Vergangenheit recht häufig dazu, dass das Geld für andere Dinge ausgegeben wurde, als von den Studierenden gewollt war. Es ist zu befürchten, dass dies auch bei der neuen Kommission der Fall sein wird. Ein zahnloser Tiger also.
Ob der Verteilungsschlüssel, nach dem die Fakultäten pauschal 70% und das Rektorat die restlichen 30% der Studiengebühren erhalten, bestehen bleibt ist noch unklar. Auch weiterhin soll(t)en die Gelder nur zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden.
Der AStA meint: Noch weiß niemand genau, wie die Gelderverteilung in Zukunft abläuft. Viel schlechter als bisher kann es jedoch nicht werden. Die Entscheidungskompetenz muss in jedem Fall bei den Studierenden liegen und auch an einem wirksamen Controlling führt kein Weg vorbei.
Es werden Bewerbungs- und Auswahlgebühren für alle künstlerischen Studiengänge ermöglicht, d.h. die Kosten für ein Bewerbungsverfahren können kostendeckend auf die Bewerber_innen umgewälzt werden und somit kostenneutral für die Hochschulen gestaltet werden. Die Auswahlverfahren sollen einer Eignungsfeststellung dienen und Bewerber_innen mit geringen Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss schon vor Beginn des Studiums aussortieren. Inwiefern da Auswahlgebühren helfen sollen wird nicht weiter erklärt. Wohl aber wird die Geringschätzung gegenüber künstlerischen Studiengängen deutlich. Auch muss dies als Testballon für eine zukünftige Ausweitung auf alle Zulassungsverfahren gewertet und somit eine Verschärfung und stärkere Selektion der Studienbewerber_innen befürchtet werden. Für die Bewerbung des Studiengangs Kunst/Musik an der Uni Bielefeld werden keine Gebühren erhoben werden, da es sich hierbei um Lehramtsfächer handelt. Für die verpflichtende Teilnahme von Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland an Studienkollegs können ebenfalls Gebühren erhoben werden. Das betrifft Nicht-EU-Bürger_innen, die noch keine 4 Semester an einer Hochschule außerhalb ihres Heimatlandes studiert haben und denen somit eine Hochschulzugangsberechtigung verweigert wird. Diese soll dann im Zuge einer schulischen Phase im Kolleg nachgeholt werden.
Der AStA meint: Die noch immer bestehenden Gebühren treffen natürlich diejenigen, die der Gesellschaft später vermeintlich wenig einbringen: Künstler_innen und Ausländer_innen. Das bestätigt wieder einmal deutlich die wirtschaftsorientierte Ausrichtung der Hochschule. Gerade für Ausländer_innen sind Gebühren häufig eine nicht zu verkraftende Sonderbelastung. Der AStA fordert daher die Hochschulen und Studienkollegs auf, auf eine Gebührenerhebung zu verzichten
Das neue Gesetz erlaubt die Einrichtung von Stiftungen aus noch nicht ausgegebenen Studiengebühren, was das eigentlich rechtswidrige Bunkern von noch nicht verausgabten Geldern im Nachhinein legalisiert. Vom einstigen Ziel der zeitnahen Verbesserung der Lehre nimmt man also endgültig Abschied. Allerdings bleibt ein beherrschender Anteil der Hochschule bei der Mittelvergabe und somit mittelbar auch studentischer Einfluss gegeben. Studierende haben allerdings wie bereits erwähnt keine Entscheidungskompetenz sondern nur beratende Funktion. Das Rektorat der Uni Bielefeld hat sich bereits über den Vorschlag der Beitragskommission, die gebunkerten Studiengebühren zurückzuzahlen, hinweggesetzt und plant die Gründung einer Stiftung.
Der AStA meint: Dass die Argumente der Studierenden spätestens dann übergangen werden, wenn es um Geld geht, ist nicht neu. Hier wird eine eigentlich rechts- und sinnwidrige Verwendung von Studiengebühren nachträglich legalisiert. Der AStA ist jedoch immer noch der Meinung, dass die seit Jahren rumliegenden Gelder an diejenigen zurück bezahlt werden müssen, die sie bezahlt haben.
Die Studiengebühren werden zum Wintersemester abgeschafft. Ob es Kompensationszahlungen geben wird, wie jetzt noch im Gesetz festgeschrieben, hängt stark davon ab, ob der Haushalt der jetzigen Minderheitsregierung bestehen bleibt oder vom Verfassungsgerichtshof NRW erfolgreich angefeindet wird, da CDU und FDP auch gegen den Haushalt 2011 klagen. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits den Nachtragshaushalt 2010 auf Grund zu hoher Nettoneuverschuldung für nichtig erklärt Es bleibt jetzt abzuwarten, wie die Landesregierung darauf reagiert und ob sie die geplante Neuverschuldung entsprechend durch Ausgabenkürzung oder Investitionssteigerung verringert, was sicher auch Auswirkungen auf die Hochschulen haben würde. Inwiefern sich das auf die Kompensationszahlungen auswirkt, ist noch nicht absehbar, dafür müsste Artikel 2 des gerade verabschiedeten "Chancengleichheitsgesetzes" außer Kraft gesetzt oder abgeändert werden. Dies sowie eine Wiedereinführung der Studiengebühren ist allerdings unwahrscheinlich, da es eine klare politische Niederlage und für potentielle Neuwahlen ein Eigentor darstellen würde.
Der bundesweite Trend scheint gegen allgemeine Studiengebühren in den Ländern zu laufen. Allgemeine Studiengebühren werden derzeit "nur noch" in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg und letztmalig im Sommersemester in NRW erhoben. Langzeitstudiengebühren werden in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland, Zweitstudiumsgebühren in Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland erhoben. Gebührenfreiheit besteht derzeit nur in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, und ab Wintersemester 2011/2012 in NRW. In Hamburg steht die Abschaffung der Studiengebühren nach dem Wahlerfolg der SPD unter "Haushaltsvorbehalt", wird also nur durchgeführt, wenn es die Kassenlage zulässt. Erfahrungsgemäß sind solche Formulierungen aber der erste Schritt in Richtung Verabschiedung von Wahlversprechen. In Baden-Württemberg bleibt abzuwarten, wie die designierte neokonservative Koalition aus Grünen und SPD mit ihren Wahlversprechen umgehen wird.
In Europa lässt sich nur schwer ein Trend ausmachen. Gerade wurden in England die Studiengebühren verdreifacht, in den Niederlanden wird eine massive Erhöhung noch diskutiert, ist aber wahrscheinlich. In anderen Ländern wird nur von Ausländer_innen eine Studiengebühr verlangt. Wieder andere verlangen für Undergraduate-Studiengängen (Bachelor) keine, für Masterstudiengänge aber sehr wohl eine Studiengebühr. All dies hängt von der politischen Ideologie der jeweiligen Regierung und ihrer Agenda ab. Im europäischen Kontext hat England das relativ niedrigste Haushaltsbudget für Hochschulen und folgt immer noch den neoliberalen Ansätzen aus der Zeit der Thatcher-Regierung, der einen schlanken Staat und unverrückbaren Glauben an die Macht des Marktes prägt, und somit auch die Frage der Finanzierung einer Hochschulbildung auf das Individuum abwälzt. An immer mehr Hochschulen wird der Fokus auf das Einwerben von Drittmittel gelegt, was sozial-, geistes- sowie kulturwissenschaftliche Studiengänge als mehr oder minder irrelevant einordnet und folglich die Kosten für ein solches Studium auf die Studierenden abwälzt und gleichzeitig sehr viele Studierende aus solchen Studieninteressen heraus drängt.
Die Abschaffung der Studiengebühren in NRW ist ein wichtiges Zeichen in der bundesweiten Gebührenlandschaft. Der Trend gegen Studiengebühren in den Bundesländern, wenn auch eher aus Wahlkampfgründen, lässt wiederum auch für Europa hoffen. Ohne einen breiten Protest auf den Straßen und die Solidarität vieler Menschen mit streikenden oder protestierenden Studierenden wird sich diese Hoffnung jedoch nicht verwirklichen lassen. Der Bildungsstreik im Juni und November 2009 in Deutschland hat da gute Arbeit geleistet. Unsere Solidarität gilt allen Studierenden und Schüler_innen, die in Europa und darüber hinaus für freie Bildung und selbst bestimmtest Lernen protestieren.